Erstellen Sie kostenlos eine individuelle Datenschutzerklärung für Ihre Website, Ihren Blog oder Ihren Online-Shop. Der Datenschutz Generator führt Sie Schritt für Schritt durch die tatsächlich verwendeten Funktionen und Dienste und erstellt auf Grundlage Ihrer Angaben einen strukturierten Text zum Kopieren.
Die Nutzung ist ohne Anmeldung möglich. Ihre Eingaben werden lokal in Ihrem Browser verarbeitet und nicht zur Erstellung der Datenschutzerklärung an Melonlabs übertragen.
Kostenlos nutzbar · Keine Registrierung · Lokale Verarbeitung · HTML und Klartext
Datenschutz-Generator
Stellen Sie sich in wenigen Schritten eine Datenschutzerklärung für Ihre Website zusammen. Ihre Eingaben bleiben dabei ausschließlich in Ihrem Browser.
Ihre Datenschutzerklärung
Dieser Generator unterstützt Sie bei der Erstellung einer strukturierten Datenschutzerklärung. Die bereitgestellten Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Ob die erzeugte Datenschutzerklärung für Ihre Website vollständig und geeignet ist, hängt von den tatsächlich eingesetzten Diensten und Verarbeitungsvorgängen ab. Lassen Sie das Ergebnis im Zweifel rechtlich prüfen.
Impressum für Ihre Website erstellen
Eine Datenschutzerklärung ersetzt nicht das Impressum. Für viele geschäftsmäßig angebotene Websites gelten zusätzlich die Informationspflichten nach § 5 DDG. Mit unserem kostenlosen Impressum Generator erstellen Sie Schritt für Schritt eine passende Anbieterkennzeichnung.
Datenschutzerklärung erstellen: Das Wichtigste auf einen Blick
Eine Datenschutzerklärung informiert Besucher verständlich darüber, welche personenbezogenen Daten auf einer Website verarbeitet werden, zu welchen Zwecken dies geschieht, auf welche Rechtsgrundlagen sich die Verarbeitung stützt und welche Rechte betroffene Personen haben. Sie muss zu den tatsächlich eingesetzten Funktionen, Diensten und technischen Abläufen der jeweiligen Website passen.
Der kostenlose Datenschutz Generator von Melonlabs führt Sie Schritt für Schritt durch typische Verarbeitungsvorgänge wie Hosting, Server-Logfiles, Kontaktformulare, Cookies, Analyse, Marketing, externe Medien, Newsletter und Online-Shops. Auf Grundlage Ihrer Angaben wird eine individuelle Datenschutzerklärung zusammengestellt, die Sie als HTML oder Klartext übernehmen können.
- kostenlos und ohne Registrierung nutzbar
- lokale Verarbeitung Ihrer Eingaben im Browser
- für Websites, Blogs, WordPress, Shopify und Online-Shops
- Auswahl zahlreicher Funktionen, Anbieter und Verarbeitungsvorgänge
- Ausgabe als formatierter Text, HTML und Klartext
Wichtig: Eine Datenschutzerklärung beschreibt die tatsächliche Datenverarbeitung. Sie ersetzt keine datenschutzgerechte technische Konfiguration, keinen erforderlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und keine gegebenenfalls notwendige Einwilligung. Ein Generator kann zudem nur die Informationen berücksichtigen, die Sie korrekt auswählen und eingeben.
Inhalt dieses Ratgebers
- Was ist eine Datenschutzerklärung?
- Wer benötigt eine Datenschutzerklärung?
- Welche Angaben müssen enthalten sein?
- So funktioniert der Datenschutz Generator
- Welche Bereiche deckt der Generator ab?
- Datenschutzerklärung und Cookie-Banner
- Drittlandübermittlungen richtig einordnen
- Häufige Fehler vermeiden
- Checkliste vor der Veröffentlichung
- Häufige Fragen
Was ist eine Datenschutzerklärung?
Die Datenschutzerklärung ist die zentrale Information darüber, wie ein Websitebetreiber mit personenbezogenen Daten umgeht. Zu diesen Daten können beispielsweise Namen, E-Mail-Adressen, Bestelldaten, Benutzerkennungen, Cookie-IDs und unter bestimmten Voraussetzungen auch IP-Adressen gehören.
Artikel 12 DSGVO verlangt eine präzise, transparente, verständliche und leicht zugängliche Information in klarer und einfacher Sprache. Werden personenbezogene Daten direkt bei einer Person erhoben, ergeben sich die erforderlichen Informationen insbesondere aus Artikel 13 DSGVO. Werden die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, kann Artikel 14 DSGVO maßgeblich sein.
Die Datenschutzerklärung ist damit keine allgemeine Sammlung möglichst vieler Standardklauseln. Sie sollte die tatsächliche Website abbilden. Ein Text, der nicht eingesetzte Dienste aufführt, kann Nutzer irreführen. Fehlen tatsächlich verwendete Plugins, Analysewerkzeuge, Zahlungsdienste oder externe Inhalte, bleibt die Information dagegen unvollständig.
Was eine Datenschutzerklärung nicht leistet
Die Veröffentlichung einer Datenschutzerklärung macht eine Datenverarbeitung nicht automatisch zulässig. Die Verarbeitung benötigt eine passende Rechtsgrundlage und muss technisch sowie organisatorisch rechtskonform umgesetzt werden. Ein Hinweis auf Google Analytics ersetzt beispielsweise keine erforderliche Einwilligung und blockiert das Tool nicht vor deren Erteilung.
Wer benötigt eine Datenschutzerklärung für seine Website?
Sobald über eine Website personenbezogene Daten erhoben oder anderweitig verarbeitet werden, sind regelmäßig datenschutzrechtliche Informationspflichten zu beachten. Das kann bereits beim Aufruf der Website der Fall sein, wenn ein Webserver IP-Adressen und technische Zugriffsdaten verarbeitet.
Weitere typische Verarbeitungsvorgänge entstehen durch:
- Kontaktformulare, E-Mail-Anfragen und telefonische Kontaktaufnahme
- Benutzerkonten, Kommentare und Registrierungen
- Newsletter-Anmeldungen und Erfolgsmessung
- Bestellungen, Zahlungen, Versand und Kundenkonten
- Terminbuchungen, Bewerbungen und Datei-Uploads
- Cookies, Local Storage und andere Speichertechnologien
- Webanalyse, Conversion-Messung und Online-Marketing
- eingebettete Videos, Karten, Schriftarten oder Social-Media-Inhalte
Deshalb benötigen nicht nur Online-Shops eine Datenschutzerklärung. Auch Unternehmenswebsites, Blogs, Portfolios, Vereinsseiten, Praxen, Landingpages und andere Online-Angebote verarbeiten häufig personenbezogene Daten.
Was muss in einer Datenschutzerklärung stehen?
Der erforderliche Inhalt hängt von den konkreten Verarbeitungsvorgängen ab. Die folgende Übersicht zeigt die zentralen Informationsbereiche, die insbesondere nach Artikel 13 und 14 DSGVO relevant sein können.
| Bereich | Typische Angaben |
|---|---|
| Verantwortlicher | Name, Anschrift und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle |
| Datenschutzbeauftragter | Kontaktdaten, sofern ein Datenschutzbeauftragter benannt wurde |
| Daten und Zwecke | Verarbeitete Datenarten und konkrete Zwecke der Verarbeitung |
| Rechtsgrundlagen | Zum Beispiel Einwilligung, Vertrag, gesetzliche Pflicht oder berechtigtes Interesse |
| Berechtigte Interessen | Benennung der verfolgten Interessen, wenn Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO genutzt wird |
| Empfänger | Empfänger oder Kategorien von Empfängern, etwa Hosting-, Zahlungs- oder Newsletter-Dienstleister |
| Speicherdauer | Konkrete Dauer oder nachvollziehbare Kriterien für die Festlegung der Dauer |
| Drittlandtransfer | Zielland, Übermittlungsgrundlage und Informationen zu geeigneten Garantien |
| Betroffenenrechte | Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und gegebenenfalls Datenübertragbarkeit |
| Widerruf und Beschwerde | Widerruf einer Einwilligung und Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde |
| Bereitstellung der Daten | Ob die Angabe gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist und welche Folgen eine Nichtbereitstellung hat |
| Automatisierte Entscheidungen | Aussagekräftige Informationen über Logik, Tragweite und Auswirkungen, sofern einschlägig |
| Datenquelle | Bei Artikel 14 DSGVO zusätzlich Herkunft und gegebenenfalls Kategorien der Daten |
Nicht jeder Punkt benötigt auf jeder Website einen eigenen langen Abschnitt. Die Angaben müssen jedoch vollständig, verständlich und dem jeweiligen Verarbeitungsvorgang eindeutig zugeordnet sein.
So funktioniert der kostenlose Datenschutz Generator
Der Generator führt Sie in logisch aufeinander aufbauenden Schritten durch Ihre Website. Halten Sie Informationen zu Hosting, Plugins, externen Diensten, Verträgen und Speicherdauern bereit.
- Verantwortliche Stelle erfassen: Tragen Sie die Kontaktdaten des Websitebetreibers ein und geben Sie an, ob ein Datenschutzbeauftragter, ein EU-Vertreter oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit berücksichtigt werden muss.
- Website und Hosting beschreiben: Wählen Sie Website-Typ, Hostinganbieter, Serverstandort, Server-Logfiles und Kommunikationsfunktionen aus.
- Cookies und externe Dienste prüfen: Erfassen Sie Speichertechnologien, Consent-Management, Sicherheitsdienste, Schriftarten, Videos, Karten und soziale Medien.
- Analyse, Marketing und Newsletter ergänzen: Wählen Sie ausschließlich die Dienste aus, die tatsächlich eingebunden sind, und prüfen Sie deren konkrete Konfiguration.
- Shop und besondere Verarbeitungen angeben: Ergänzen Sie Zahlungsarten, Versand, Kundenkonten, Gesundheitsdaten, Minderjährige, KI-Dienste, Profiling oder andere besondere Vorgänge.
- Ergebnis kontrollieren: Prüfen Sie Zusammenfassung, Warnhinweise, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und Drittlandangaben, bevor Sie die Datenschutzerklärung übernehmen.
Was der Generator nicht überprüfen kann: Das Tool scannt Ihre Website nicht automatisch, liest keine Plugin-Konfigurationen aus und gleicht Ihre Angaben nicht mit Verträgen oder Anbieter-Dokumentationen ab. Es kann daher nicht erkennen, ob ein Dienst übersehen, anders konfiguriert oder bereits vor einer Einwilligung geladen wird.
Welche Bereiche deckt der Datenschutz Generator ab?
Der Generator berücksichtigt zahlreiche typische Funktionen moderner Websites. Die folgende Übersicht zeigt wichtige Kategorien und Beispiele.
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Hosting und Sicherheit | Hosting, Server-Logfiles, Cloudflare, reCAPTCHA, hCaptcha, Friendly Captcha und Akismet |
| Kommunikation | E-Mail, Telefon, Kontaktformular, Kommentare, Terminbuchung, Bewerbung, Datei-Uploads und WhatsApp |
| Cookies und Einwilligung | Cookies, Local Storage, Session Storage sowie verschiedene Consent-Management-Lösungen |
| Analyse | Google Analytics 4, Matomo, Microsoft Clarity, Hotjar, Plausible und etracker |
| Marketing | Google Ads, Meta Pixel, Microsoft Advertising, LinkedIn Insight Tag, Pinterest Tag und TikTok Pixel |
| Externe Medien | YouTube, Vimeo, Spotify, SoundCloud, Google Maps, OpenStreetMap, Mapbox und Social-Media-Inhalte |
| Newsletter | Brevo, Mailchimp, CleverReach, MailerLite, rapidmail, Double-Opt-in sowie Öffnungs- und Klickmessung |
| Online-Shop | Kundenkonten, Bestellungen, Rechnungen, digitale Downloads, Zahlungen, Bonitätsprüfung und Versand |
| Besondere Fälle | Gesundheitsdaten, Minderjährige, Mitgliederbereiche, Veranstaltungen, KI-Dienste, Profiling und automatisierte Entscheidungen |
Zusätzliche Dienste können über individuelle Angaben ergänzt werden. Entscheidend ist nicht, wie viele Module ausgewählt werden, sondern ob die Auswahl die tatsächliche Website vollständig und korrekt abbildet.
Datenschutzerklärung und Cookie-Banner sind nicht dasselbe
Eine Datenschutzerklärung erfüllt Informationspflichten. Ein Consent-Management-System holt dagegen Einwilligungen ein, speichert die Auswahl und blockiert einwilligungspflichtige Dienste bis zu einer wirksamen Zustimmung. Beide Elemente erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Für das Speichern von Informationen auf einem Endgerät oder den Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen ist insbesondere § 25 TDDDG zu beachten. Soweit keine gesetzliche Ausnahme greift, ist vor dem Zugriff eine Einwilligung erforderlich. Ausnahmen können insbesondere für die Übertragung einer Nachricht oder für einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst gelten, wenn der Zugriff dafür unbedingt erforderlich ist.
Ein bloßer Hinweis in der Datenschutzerklärung reicht nicht aus, wenn ein Dienst vorher blockiert werden muss. Prüfen Sie deshalb, ob Cookie-Banner, Consent-Einstellungen und Datenschutzerklärung inhaltlich und technisch übereinstimmen.
Was ist bei Übermittlungen in Drittländer zu beachten?
Ein Drittland ist ein Staat außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Werden personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt oder sind sie von dort aus zugänglich, muss neben der Rechtsgrundlage für die eigentliche Verarbeitung auch die Grundlage für die Drittlandübermittlung geprüft werden.
Mögliche Instrumente sind insbesondere:
- ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission
- für die USA eine gültige Zertifizierung des konkreten Empfängers unter dem EU-US Data Privacy Framework
- Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission
- andere geeignete Garantien nach Artikel 46 DSGVO
- in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Voraussetzung nach Artikel 49 DSGVO
Eine US-Niederlassung oder die allgemeine Aussage eines Anbieters genügt nicht als Nachweis einer Zertifizierung. Es muss geprüft werden, welche konkrete Gesellschaft Daten empfängt, ob diese Organisation in der offiziellen Liste geführt wird und ob die betreffende Datenverarbeitung von der Zertifizierung erfasst ist.
Werden Standardvertragsklauseln verwendet, können zusätzlich eine Bewertung des Schutzniveaus im Empfängerland und ergänzende Maßnahmen erforderlich sein. Übernehmen Sie Drittlandangaben daher nicht ungeprüft aus alten Mustern oder allgemeinen Anbietertexten.
Häufige Fehler bei Datenschutzerklärungen
Nicht eingesetzte Dienste werden aufgeführt
Eine möglichst lange Datenschutzerklärung ist nicht automatisch besser. Werden zahlreiche Dienste beschrieben, die gar nicht verwendet werden, ist die Information ungenau und für Besucher schwer verständlich.
Tatsächlich verwendete Plugins oder Einbettungen fehlen
Neue WordPress-Plugins, Tracking-Skripte, Karten, Videos oder Zahlungsarten werden häufig technisch eingebunden, ohne die Datenschutzerklärung anzupassen. Prüfen Sie deshalb nicht nur sichtbare Inhalte, sondern auch Skripte und Funktionen im Hintergrund.
Rechtsgrundlagen werden pauschal genannt
Eine allgemeine Liste aller Rechtsgrundlagen genügt nicht immer. Für Besucher sollte erkennbar sein, welche Rechtsgrundlage zu welchem Verarbeitungsvorgang gehört. Bei berechtigten Interessen müssen außerdem die konkret verfolgten Interessen benannt werden.
Speicherdauern bleiben unbestimmt
Formulierungen wie „Wir speichern die Daten so lange wie nötig“ sind ohne zusätzliche Kriterien wenig aussagekräftig. Nennen Sie nach Möglichkeit eine konkrete Dauer oder nachvollziehbare Kriterien, anhand derer der Löschzeitpunkt bestimmt wird.
Cookie-Banner und Datenschutzerklärung widersprechen sich
Wenn die Datenschutzerklärung von einer Einwilligung spricht, das entsprechende Tool aber bereits vorher geladen wird, stimmen Information und technische Realität nicht überein. Prüfen Sie die Website auch nach Updates und Änderungen am Consent-Manager.
Drittlandangaben werden aus alten Vorlagen übernommen
Anbieterstrukturen, Vertragsgrundlagen und Zertifizierungen können sich ändern. Kontrollieren Sie deshalb die aktuellen Verträge, Datenschutzhinweise und Empfängerinformationen des jeweiligen Dienstes.
Checkliste vor der Veröffentlichung
- Sind verantwortliche Stelle und Kontaktdaten vollständig und aktuell?
- Wurden alle Plugins, Dienste, Formulare und externen Inhalte erfasst?
- Stimmen Zwecke und Rechtsgrundlagen mit der tatsächlichen Nutzung überein?
- Sind berechtigte Interessen konkret benannt?
- Sind Empfänger und Auftragsverarbeiter richtig eingeordnet?
- Wurden erforderliche Verträge zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen?
- Sind Speicherdauern oder Löschkriterien nachvollziehbar?
- Sind Drittlandempfänger und Übermittlungsgrundlagen aktuell?
- Werden einwilligungspflichtige Dienste vor der Zustimmung blockiert?
- Stimmen Datenschutzerklärung und Consent-Manager überein?
- Sind alle Platzhalter und internen Prüfhinweise entfernt?
- Ist die Seite auf Desktop und Mobilgeräten jederzeit erreichbar?
Bei Gesundheitsdaten, umfangreichem Profiling, automatisierten Entscheidungen, Beschäftigtendaten, internationalen Plattformen oder anderen sensiblen Verarbeitungen sollte das Ergebnis individuell fachlich geprüft werden.
Wo sollte die Datenschutzerklärung stehen?
Erstellen Sie eine eigene Seite mit der eindeutigen Bezeichnung „Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“. Verlinken Sie sie dauerhaft im Footer, sodass sie von allen regulären Unterseiten leicht erreichbar ist. Der Zugriff sollte nicht durch eine Anmeldung, ein Cookie-Banner oder ein anderes Overlay blockiert werden.
Veröffentlichen Sie die Erklärung als normalen, barrierearm lesbaren Website-Text. Eine ausschließlich als Bild oder schwer zugängliche PDF-Datei bereitgestellte Erklärung ist für Nutzer und Suchmaschinen weniger geeignet.
Impressum und Datenschutzerklärung erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sollten getrennt bereitgestellt werden. Falls Ihnen noch eine Anbieterkennzeichnung fehlt, können Sie den kostenlosen Impressum Generator von Melonlabs verwenden.
Wann muss eine Datenschutzerklärung aktualisiert werden?
Es gibt kein allgemeines festes Ablaufdatum für eine Datenschutzerklärung. Sie muss jedoch angepasst werden, sobald sich relevante Verarbeitungsvorgänge oder die dafür verwendeten Informationen ändern.
Eine erneute Prüfung ist insbesondere sinnvoll bei:
- neuen oder entfernten Plugins und externen Diensten
- einem Wechsel des Hosters, Newsletter- oder Zahlungsanbieters
- neuen Formularen, Benutzerkonten oder Shop-Funktionen
- geänderten Speicherdauern, Zwecken oder Rechtsgrundlagen
- neuen Empfängern oder geänderten Drittlandübermittlungen
- Änderungen am Cookie-Banner oder Consent-Management
- einem Relaunch oder Wechsel des Content-Management-Systems
- relevanten gesetzlichen oder gerichtlichen Entwicklungen
Zusätzlich ist eine regelmäßige Kontrolle als organisatorische Praxis sinnvoll. Ein Aktualisierungsdatum allein belegt jedoch keine inhaltliche Prüfung.
Was passiert mit Ihren Eingaben?
Die Angaben für die Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung werden lokal in Ihrem Browser verarbeitet und nicht zur Textgenerierung an Melonlabs übertragen. Eine Registrierung oder Angabe Ihrer Website-Adresse ist nicht erforderlich.
Standardmäßig wird kein Entwurf gespeichert. Aktivieren Sie die optionale lokale Entwurfsfunktion, werden Ihre Angaben ausschließlich im lokalen Speicher des verwendeten Browsers abgelegt. Dadurch können Sie die Bearbeitung auf demselben Gerät und mit demselben Browser fortsetzen.
Bei einem gemeinsam genutzten Computer sollten Sie einen lokal gespeicherten Entwurf nach Abschluss löschen. Das Löschen von Browserdaten kann einen gespeicherten Entwurf ebenfalls entfernen.
Für wen eignet sich der Datenschutz Generator?
Der Generator richtet sich insbesondere an Selbstständige, Freelancer, kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmenswebsites, WordPress-Betreiber, Shopify- und WooCommerce-Shops, Blogs, Vereine, lokale Dienstleister, Portfolios, Praxen und Beratungsangebote.
Bei komplexen Konzernstrukturen, internationalen Geschäftsmodellen, Beschäftigtendaten, umfangreichem Profiling, automatisierten Entscheidungen oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 DSGVO ist eine individuelle Prüfung besonders wichtig.
Häufige Fragen zum Datenschutz Generator
Ist der Datenschutz Generator kostenlos?
Ja. Sie können den Generator kostenlos und ohne Registrierung nutzen. Die erstellte Datenschutzerklärung steht anschließend als formatierter Text, HTML und Klartext zur Verfügung.
Ist die erzeugte Datenschutzerklärung automatisch rechtssicher?
Nein, eine uneingeschränkte Garantie ist nicht möglich. Das Ergebnis hängt von der Vollständigkeit Ihrer Angaben, der tatsächlichen technischen Umsetzung und der korrekten rechtlichen Einordnung der einzelnen Verarbeitungen ab. Der Generator ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Ist die Datenschutzerklärung DSGVO-konform?
Die Struktur und die Textmodule orientieren sich an den Informationspflichten der DSGVO. Ob das konkrete Ergebnis alle Anforderungen erfüllt, hängt von Ihrer Website, den verwendeten Diensten und Ihren Angaben ab. Verwenden Sie deshalb keine pauschale Konformitätszusage für einen ungeprüften Einzelfall.
Funktioniert der Generator für WordPress, WooCommerce und Shopify?
Ja. Die Ausgabe ist nicht an ein bestimmtes System gebunden. Sie können den Text in WordPress, WooCommerce, Shopify, Website-Baukästen oder individuell entwickelten Websites verwenden.
Erstellt der Generator auch einen Cookie-Banner?
Nein. Der Generator erstellt den Informationstext für Ihre Datenschutzerklärung. Er holt keine Einwilligungen ein und blockiert keine Cookies, Skripte oder externen Inhalte. Dafür benötigen Sie gegebenenfalls ein technisch korrekt eingerichtetes Consent-Management-System.
Kann ich dieselbe Datenschutzerklärung für mehrere Websites verwenden?
Nur wenn Verantwortlicher, Funktionen, Dienste und Verarbeitungsvorgänge tatsächlich übereinstimmen. Sobald sich Hosting, Plugins, Tracking, Formulare oder andere Abläufe unterscheiden, muss die Erklärung für die jeweilige Website angepasst werden.
Kann ich die Datenschutzerklärung für Österreich oder die Schweiz verwenden?
Der Generator ist vorrangig auf Verantwortliche in Deutschland, die DSGVO und ergänzende deutsche Vorschriften ausgerichtet. Für Österreich, die Schweiz oder andere Länder können zusätzliche oder abweichende Vorgaben gelten.
Wie oft sollte ich meine Datenschutzerklärung kontrollieren?
Prüfen Sie die Erklärung immer, wenn sich Ihre Website oder die Datenverarbeitung ändert. Zusätzlich ist eine regelmäßige Kontrolle sinnvoll. Entscheidend ist nicht ein festes Intervall, sondern die Übereinstimmung mit dem aktuellen technischen und organisatorischen Stand.
Über den Generator und die redaktionelle Grundlage
Der Datenschutz Generator wurde von Melonlabs konzipiert und technisch entwickelt. Melonlabs plant, entwickelt und betreut Websites, Online-Shops, WordPress-Lösungen und digitale Produkte für Unternehmen und Selbstständige. Die Struktur des Generators basiert auf typischen Verarbeitungsvorgängen, die bei der praktischen Umsetzung moderner Websites auftreten.
Die rechtlichen Erläuterungen werden anhand öffentlich zugänglicher Primärquellen gepflegt und allgemeinverständlich aufbereitet. Melonlabs ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Hinweise auf Fehler, veraltete Anbieterinformationen oder fehlende Dienste können Sie an hello@melonlabs.de senden.
Rechtliche Grundlagen und offizielle Quellen
- Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere Artikel 12 bis 14, 44 bis 49 und die Betroffenenrechte
- BfDI: Informationen zu den Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO
- § 25 TDDDG: Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
- Europäische Kommission: Aktuelle Angemessenheitsbeschlüsse
- Europäische Kommission: EU-US Data Privacy Framework
- Europäische Kommission: Standardvertragsklauseln
Rechtlicher Hinweis
Der Generator und dieser Ratgeber dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung kann nicht garantiert werden, dass ein erzeugter Text für jeden Einzelfall vollständig, aktuell oder rechtlich geeignet ist. Bei komplexen, internationalen oder besonders sensiblen Verarbeitungsvorgängen sollten Sie qualifizierten rechtlichen Rat einholen.
Jetzt kostenlos eine Datenschutzerklärung erstellen
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