Kostenloser Impressum Generator für Ihre Website

Erstellen Sie kostenlos ein Impressum für Ihre Website, Ihren Blog, Ihren Online-Shop oder Ihren geschäftlichen Social-Media-Auftritt. Der Impressum Generator führt Sie durch die relevanten Angaben und erstellt auf Grundlage Ihrer Eingaben einen übersichtlich formatierten Text zum Kopieren.

Die Nutzung ist ohne Anmeldung möglich. Ihre Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht von uns gespeichert.

Kostenlos nutzbar · Keine Registrierung · Verarbeitung im Browser

Impressum-Generator

Stellen Sie sich in wenigen Schritten ein Impressum für Ihre Website zusammen. Ihre Eingaben bleiben dabei ausschließlich in Ihrem Browser.

Schritt 1: Rechtsform auswählen

Die Auswahl bestimmt, welche Pflichtangaben in Schritt 3 abgefragt werden. „Individuell“ steht am Ende der Liste und schaltet jede Prüfung ab.

Schritt 2: Tätigkeit und besondere Pflichten

Das DDG knüpft mehrere Pflichtangaben an die Tätigkeit und nicht an die Rechtsform. Ihre Antworten hier bestimmen, welche Felder Schritt 3 abfragt.

Zulassung und Berufsrecht
Journalistisch-redaktionelle Inhalte

Veröffentlichen Sie regelmäßig journalistisch-redaktionelle Inhalte, etwa Nachrichten, Meinungsbeiträge oder redaktionelle Blogartikel?

Sind mehrere Personen verantwortlich, muss aus dem Impressum hervorgehen, wer für welchen Teil des Angebots verantwortlich ist. Das Feld dafür erscheint in Schritt 3.

Audiovisuelle Mediendienste

Anbieter audiovisueller Mediendienste müssen zusätzlich ihr Sitzland und die zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde nennen (§ 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG). Einzelne eingebettete Videos auf einer sonst textbasierten Website reichen dafür in aller Regel nicht aus.

Steuerliche Kennnummern

Anzugeben ist jede dieser Nummern, die Ihnen tatsächlich erteilt wurde (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG). Die Fragen sind unabhängig voneinander — es kann eine, beide oder keine zutreffen.

Kleinunternehmerregelung

Anders als die beiden Fragen darüber schaltet diese Angabe kein Feld frei, sondern setzt einen fertigen Satz ins Impressum. Sie sehen ihn sofort in der Vorschau.

Eine freiwillige Zusatzangabe, keine Pflichtangabe des Impressums. Sie ersetzt keine vorhandene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Wer eine besitzt, muss sie auch als Kleinunternehmer angeben.

Verbraucherstreitbeilegung

Die Hinweispflicht nach § 36 VSBG trifft nicht jede Website. Die folgenden Fragen klären, ob und mit welchem Inhalt ein Abschnitt nötig ist.

1. Schließen Sie Verträge mit Verbrauchern?
2. Hatten Sie am 31. Dezember des Vorjahres mehr als zehn Beschäftigte?

Unternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten nimmt § 36 Abs. 3 VSBG von dieser Hinweispflicht aus. Wer dennoch teilnimmt oder dazu verpflichtet ist, sollte die zuständige Stelle trotzdem nennen.

3. Wie halten Sie es mit der Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren?

Das Feld für die zuständige Schlichtungsstelle erscheint in Schritt 3. Prüfen Sie, ob für Ihre Branche eine besondere Stelle zuständig ist — die Universalschlichtungsstelle des Bundes greift nur, wenn keine andere zuständig ist.

Schritt 3: Angaben eingeben

Schritt 4: Prüfen und ausgeben

Ausgabeform

Zeigt Ihr Theme den Seitentitel bereits als Überschrift an, entfernen Sie den Haken — sonst stehen zwei H1-Überschriften auf der Seite.

Erforderliche Angaben für diese Rechtsform

Bitte wählen Sie zuerst Ihre Rechtsform aus, um die spezifischen Pflichtangaben zu sehen.

Live-Vorschau

Impressum erstellen: Das Wichtigste auf einen Blick

Ein Impressum zeigt, wer für eine Website, einen Online-Shop, einen Blog, eine App oder einen geschäftlichen Social-Media-Auftritt verantwortlich ist. Für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste ergeben sich die zentralen Informationspflichten aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Die erforderlichen Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Welche Informationen in Ihr Impressum gehören, hängt von Ihrer Rechtsform, Ihrer Tätigkeit und dem konkreten Online-Angebot ab. Der kostenlose Impressum Generator von Melonlabs führt Sie Schritt für Schritt durch die relevanten Angaben und erstellt auf Grundlage Ihrer Eingaben einen strukturierten Text zum Kopieren. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Ihre Eingaben werden lokal in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an Melonlabs übermittelt.

  • kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar
  • für Websites, Blogs, Online-Shops, Apps und geschäftliche Social-Media-Auftritte
  • Abfragen passend zu Rechtsform und Tätigkeit
  • Ausgabe als formatierter Text, HTML oder Klartext
  • lokale Verarbeitung der eingegebenen Daten im Browser

Wichtig: Ein Generator kann Pflichtangaben strukturiert abfragen, aber keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Bei reglementierten Berufen, erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, internationalen Angeboten oder komplexen Unternehmensstrukturen sollte das Ergebnis fachkundig geprüft werden.

Inhalt dieses Ratgebers

  1. Was ist ein Impressum?
  2. Wer braucht ein Impressum?
  3. So funktioniert der Impressum Generator
  4. Welche Angaben gehören in ein Impressum?
  5. Typische Angaben nach Rechtsform
  6. Wo muss das Impressum stehen?
  7. Impressum bei Social Media und Apps
  8. Häufige Fehler vermeiden
  9. Wann muss ein Impressum aktualisiert werden?
  10. Häufige Fragen

Was ist ein Impressum?

Das Impressum ist die Anbieterkennzeichnung eines Online-Angebots. Es macht transparent, welche natürliche Person, welches Unternehmen oder welche Organisation hinter dem Angebot steht und wie der verantwortliche Anbieter erreicht werden kann. Besucher, Kunden, Geschäftspartner und Behörden sollen die Identität des Anbieters ohne aufwendige Suche feststellen können.

Die zentrale Rechtsgrundlage für geschäftsmäßige digitale Dienste ist § 5 DDG. Daneben können weitere Vorschriften relevant sein. § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) enthält Informationspflichten für Telemedien und zusätzliche Vorgaben für journalistisch-redaktionelle Angebote. Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung können sich aus § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ergeben. Für bestimmte Berufe und Branchen gelten außerdem besondere berufs- oder aufsichtsrechtliche Regelungen.

Ein Impressum ist nicht mit einer Datenschutzerklärung gleichzusetzen. Das Impressum nennt den verantwortlichen Anbieter. Die Datenschutzerklärung erläutert dagegen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, auf welcher Grundlage dies geschieht und welche Rechte betroffene Personen haben. Viele geschäftliche Websites benötigen beide Dokumente.

Wer braucht ein Impressum?

Ein Impressum benötigen insbesondere Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Dabei muss eine Website nicht unmittelbar Produkte verkaufen. Auch die Präsentation beruflicher Leistungen, Werbung, Affiliate-Links, bezahlte Kooperationen oder andere dauerhaft wirtschaftlich ausgerichtete Inhalte können für die Einordnung relevant sein.

Typischerweise betrifft die Impressumspflicht unter anderem:

  • Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmen
  • Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts
  • GmbHs, UGs, AGs sowie Personen- und Partnerschaftsgesellschaften
  • Unternehmenswebsites, Agenturen, Beratungen, Kanzleien und Praxen
  • Online-Shops und andere kommerzielle Plattformen
  • Blogs mit Werbung, Affiliate-Links oder bezahlten Kooperationen
  • geschäftlich genutzte Profile bei Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok und anderen Plattformen
  • beruflich oder kommerziell angebotene Apps und digitale Dienste
  • Vereine, Verbände und Organisationen, wenn das Angebot nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient

Braucht eine private Website ein Impressum?

Bei ausschließlich persönlichen oder familiären Inhalten können gesetzliche Ausnahmen greifen. Entscheidend ist jedoch die tatsächliche Nutzung. Eine Website ist nicht automatisch privat, nur weil darüber keine Waren verkauft werden. Sobald berufliche Leistungen präsentiert, Werbeeinnahmen erzielt, Affiliate-Links eingesetzt oder geschäftliche Interessen verfolgt werden, sollte die Impressumspflicht erneut geprüft werden.

Brauchen Kleinunternehmer ein Impressum?

Ja, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit nicht von der Impressumspflicht. Sie betrifft die umsatzsteuerliche Behandlung und nicht die Anbieterkennzeichnung. Wer eine geschäftlich genutzte Website betreibt, benötigt daher in der Regel auch als Kleinunternehmer ein Impressum. Eine bereits erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss unabhängig von der Kleinunternehmerregelung geprüft und gegebenenfalls angegeben werden.

So funktioniert der kostenlose Impressum Generator

Der Generator reduziert die Erstellung auf vier übersichtliche Schritte. Sie benötigen keine juristischen Vorkenntnisse, sollten Ihre Unternehmens- und Registerdaten jedoch griffbereit halten.

  1. Rechtsform auswählen: Wählen Sie aus, ob Sie beispielsweise als Einzelunternehmer, Freiberufler, GbR, UG, GmbH, Aktiengesellschaft oder Verein auftreten. Dadurch werden die späteren Eingabefelder angepasst.
  2. Tätigkeit einordnen: Beantworten Sie Fragen zu Zulassungspflichten, reglementierten Berufen, journalistisch-redaktionellen Inhalten, audiovisuellen Mediendiensten, steuerlichen Identifikationsnummern und zur Verbraucherschlichtung.
  3. Angaben eintragen: Ergänzen Sie die abgefragten Kontaktdaten, Vertretungsangaben, Registerinformationen und gegebenenfalls berufsrechtlichen Angaben.
  4. Ergebnis prüfen und übernehmen: Kontrollieren Sie die Vorschau und kopieren Sie das Impressum als formatierten Text, HTML oder Klartext in Ihre Website.

Prüfen Sie vor der Veröffentlichung insbesondere die Schreibweise der offiziellen Unternehmensbezeichnung, die ladungsfähige Anschrift, die vertretungsberechtigten Personen und alle Register- oder Identifikationsnummern. Der Generator kann nur die Angaben verarbeiten, die Sie auswählen und eingeben.

Was der Generator nicht prüft: Das Tool gleicht Ihre Angaben nicht mit Handels-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregistern ab, bewertet keine ausländischen Rechtsordnungen und überwacht ein bereits veröffentlichtes Impressum nicht automatisch auf spätere Änderungen. Diese Kontrollen bleiben beim jeweiligen Anbieter.

Welche Angaben gehören in ein Impressum?

Der genaue Inhalt ist vom Einzelfall abhängig. Die folgende Übersicht zeigt häufige Pflichtangaben und wann sie typischerweise relevant werden.

BereichTypische AngabeWann relevant?
AnbieterVollständiger Name oder vollständige UnternehmensbezeichnungGrundsätzlich erforderlich
AnschriftLadungsfähige physische AnschriftGrundsätzlich erforderlich
KontaktE-Mail-Adresse und eine geeignete Möglichkeit zur schnellen, unmittelbaren KommunikationBei geschäftsmäßigen digitalen Diensten
Rechtsform und VertretungRechtsform sowie Geschäftsführung, Vorstand oder andere VertretungsberechtigteBei juristischen Personen und entsprechenden Organisationen
RegisterRegistergericht beziehungsweise Registerstelle und RegisternummerWenn ein Registereintrag besteht
Steuerliche IDsUmsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-IdentifikationsnummerWenn eine solche Nummer erteilt wurde und anzugeben ist
AufsichtsbehördeBezeichnung der zuständigen AufsichtsbehördeBei behördlich zulassungspflichtigen Tätigkeiten
Reglementierter BerufKammer, Berufsbezeichnung, Verleihungsstaat und berufsrechtliche RegelungenZum Beispiel bei Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Architekten
Redaktionelle VerantwortungName und Anschrift der inhaltlich verantwortlichen PersonBei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten nach § 18 Abs. 2 MStV
Abwicklung oder LiquidationHinweis auf den entsprechenden StatusBei bestimmten Gesellschaften in Abwicklung oder Liquidation
VerbraucherschlichtungErklärung zur Teilnahmebereitschaft oder Teilnahmeverpflichtung und gegebenenfalls zuständige StelleWenn die Voraussetzungen des VSBG erfüllt sind

Vollständiger Name und offizielle Unternehmensbezeichnung

Natürliche Personen sollten ihren vollständigen Vor- und Nachnamen verwenden. Bei Unternehmen ist die offizielle Bezeichnung einschließlich der Rechtsform anzugeben. Eine Marke, ein Künstlername oder eine nicht eingetragene Geschäftsbezeichnung ersetzt den Namen des rechtlich verantwortlichen Anbieters in der Regel nicht.

Ladungsfähige Anschrift

Das Impressum benötigt eine physische Anschrift, unter der der Anbieter rechtlich erreichbar ist. Ein Postfach oder eine reine E-Mail-Adresse genügt dafür grundsätzlich nicht. Selbstständige ohne separates Büro müssen deshalb häufig die geschäftlich verwendete Privatanschrift angeben. Wer seine Wohnanschrift nicht öffentlich nennen möchte, sollte vorab prüfen, ob eine tatsächlich nutzbare und rechtlich geeignete Geschäftsadresse eingerichtet werden kann.

E-Mail-Adresse und weitere Kontaktmöglichkeit

§ 5 DDG verlangt Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen; die E-Mail-Adresse wird ausdrücklich genannt. Eine Telefonnummer ist nicht in jedem Fall ausdrücklich vorgeschrieben. Entscheidend ist, ob die angebotenen Kontaktwege eine schnelle und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Bei Unsicherheit sollte die konkrete Ausgestaltung rechtlich geprüft werden.

Umsatzsteuer-ID, Wirtschafts-ID und Steuernummer

Eine erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer kann nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG in das Impressum gehören. Die persönliche beziehungsweise betriebliche Steuernummer ist davon zu unterscheiden und sollte nicht in einem öffentlich zugänglichen Impressum veröffentlicht werden.

Angaben bei reglementierten Berufen

Für reglementierte Berufe können zusätzliche Informationen erforderlich sein. Dazu gehören insbesondere die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung, der Staat, in dem sie verliehen wurde, sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und eine Information darüber, wie diese zugänglich sind. Die konkreten Anforderungen sollten anhand des jeweiligen Berufsrechts geprüft werden.

Verantwortliche Person für journalistisch-redaktionelle Inhalte

Enthält ein Angebot journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte, kann nach § 18 Abs. 2 MStV eine verantwortliche Person mit Name und Anschrift zu benennen sein. Das kann beispielsweise regelmäßig veröffentlichte Nachrichten, meinungsbildende Beiträge, politische Kommentare oder redaktionelle Fachinhalte betreffen. Bei mehreren verantwortlichen Personen muss erkennbar sein, wer für welchen Teil des Angebots zuständig ist.

Die benannte Person muss außerdem die in § 18 Abs. 2 MStV festgelegten persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem ein ständiger Aufenthalt im Inland, unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und die Möglichkeit einer unbeschränkten strafrechtlichen Verfolgung. Der Generator kann diese Voraussetzungen nicht eigenständig verifizieren.

Beispiel: So kann ein einfaches Impressum aufgebaut sein

Das folgende Muster zeigt nur die grundlegende Struktur für eine selbstständig tätige Person ohne Registereintrag und ohne besondere berufliche Zusatzpflichten. Ersetzen Sie die Platzhalter nicht ungeprüft, sondern verwenden Sie den Generator, damit relevante Zusatzangaben abgefragt werden.

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
Deutschland

Kontakt
E-Mail: [E-Mail-Adresse]
Telefon: [Telefonnummer oder andere geeignete Kontaktmöglichkeit]

[Gegebenenfalls weitere Angaben, zum Beispiel Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Aufsichtsbehörde, Kammer, Berufsrecht, redaktionell verantwortliche Person oder Verbraucherschlichtung]

Für eine GmbH, UG, GbR, einen Verein, einen reglementierten Beruf oder eine erlaubnispflichtige Tätigkeit reicht dieses einfache Beispiel regelmäßig nicht aus.

Typische Impressumsangaben nach Rechtsform

Die folgenden Beispiele dienen als Orientierung und sind keine vollständigen Muster. Tätigkeitsbezogene Zusatzpflichten können unabhängig von der Rechtsform hinzukommen.

Einzelunternehmen und Freiberufler

Typischerweise werden der vollständige bürgerliche Name, eine ladungsfähige Anschrift und die erforderlichen Kontaktmöglichkeiten genannt. Eine Geschäftsbezeichnung kann ergänzend erscheinen, darf den verantwortlichen Anbieter aber nicht verschleiern. Je nach Tätigkeit kommen Angaben zu Aufsichtsbehörden, Kammern, Berufsrecht sowie steuerlichen Identifikationsnummern hinzu.

GbR und eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Bei einer GbR sind die vollständige Bezeichnung, Anschrift, vertretungsberechtigte Gesellschafter und Kontaktangaben zu prüfen. Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister als eGbR eingetragen, sind auch Register und Registernummer zu berücksichtigen. Die Vertretungsregelung sollte mit dem Gesellschaftsvertrag und gegebenenfalls dem Registereintrag übereinstimmen.

UG (haftungsbeschränkt) und GmbH

Üblicherweise gehören die vollständige Firma einschließlich Rechtsform, die ladungsfähige Anschrift, die vertretungsberechtigte Geschäftsführung, das zuständige Handelsregister und die Registernummer in das Impressum. Eine vorhandene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer ist ebenfalls zu berücksichtigen. Befindet sich die Gesellschaft in Liquidation, kann ein zusätzlicher Hinweis erforderlich sein.

Eingetragener Verein

Bei einem eingetragenen Verein sind regelmäßig der vollständige Vereinsname einschließlich „e. V.“, die Anschrift, der vertretungsberechtigte Vorstand sowie Vereinsregister und Registernummer relevant. Ob weitere Angaben notwendig sind, hängt von Tätigkeit und Angebot des Vereins ab.

Wo muss das Impressum auf der Website stehen?

Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis eignet sich eine eigene Unterseite mit der eindeutigen Bezeichnung „Impressum“. Der Link sollte von allen regulären Unterseiten erreichbar sein, üblicherweise über den Footer oder eine dauerhaft verfügbare Navigation.

Prüfen Sie bei der Einbindung folgende Punkte:

  • Der Link trägt die eindeutige Bezeichnung „Impressum“.
  • Das Impressum ist ohne Anmeldung oder Registrierung erreichbar.
  • Cookie-Banner, Pop-ups oder andere Overlays blockieren den Zugriff nicht.
  • Die Angaben stehen als lesbarer Text und nicht nur als Bild bereit.
  • Der Link funktioniert auch auf Smartphones und bei schmalen Bildschirmgrößen.
  • Nach einem Relaunch, Theme-Wechsel oder Navigationsumbau wird die Erreichbarkeit erneut kontrolliert.

Versteckte oder mehrdeutige Linktexte wie „Info“, „Service“ oder „Sonstiges“ erschweren die Auffindbarkeit. Die klare Bezeichnung „Impressum“ ist für Nutzer verständlicher.

Impressum bei Social Media, Apps und Plattformprofilen

Eine Anbieterkennzeichnung kann nicht nur auf klassischen Websites erforderlich sein. Auch geschäftlich genutzte Social-Media-Profile, Apps und andere Plattformauftritte können betroffen sein.

Bei Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok und vergleichbaren Plattformen sollte das Impressum über das Profil leicht erkennbar erreichbar sein. Dafür kann ein dafür vorgesehenes Informationsfeld oder ein eindeutig mit „Impressum“ bezeichneter Link zur Impressumsseite der eigenen Website genutzt werden. Eine allgemeine Link-Sammlung ohne klare Kennzeichnung kann die unmittelbare Auffindbarkeit erschweren.

Bei Apps sollte die Anbieterkennzeichnung innerhalb der App gut erreichbar sein. Zusätzlich empfiehlt sich eine öffentlich zugängliche Impressumsseite, etwa für die Verlinkung im App Store. Anforderungen des jeweiligen Stores können neben die gesetzlichen Informationspflichten treten.

Häufige Fehler im Impressum vermeiden

Nur Marke oder Geschäftsname angegeben

Eine Marke oder Fantasiebezeichnung lässt nicht immer erkennen, welche Person oder welches Unternehmen rechtlich verantwortlich ist. Verwenden Sie deshalb den vollständigen Namen beziehungsweise die offizielle Unternehmensbezeichnung.

Keine ladungsfähige Anschrift

Ein Postfach, eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular ersetzt grundsätzlich keine ladungsfähige physische Anschrift.

Vertretung oder Registerdaten sind veraltet

Bei einem Wechsel der Geschäftsführung oder des Vorstands sowie nach einer Umfirmierung oder Registeränderung muss das Impressum zeitnah angepasst werden.

Steuernummer und Umsatzsteuer-ID verwechselt

Die normale Steuernummer sollte nicht veröffentlicht werden. Prüfen Sie stattdessen, ob Ihnen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer erteilt wurde, die anzugeben ist.

Die europäische Plattform für Online-Streitbeilegung wurde 2025 eingestellt. Alte Standardtexte mit einem Link zur früheren OS-Plattform sollten daher nicht ungeprüft übernommen werden. Davon zu unterscheiden sind die weiterhin eigenständig zu prüfenden Informationspflichten nach §§ 36 und 37 VSBG.

Pauschale Haftungsausschlüsse übernommen

Allgemeine Disclaimer wie „Keine Haftung für externe Links“ schließen eine gesetzliche Haftung nicht automatisch aus. Ein Impressum sollte vor allem die tatsächlich erforderlichen Anbieterinformationen enthalten. Zusätzliche Standardklauseln sollten nur verwendet werden, wenn sie sachlich und rechtlich zum Angebot passen.

Wann muss ein Impressum aktualisiert werden?

Ein Impressum muss nicht nur bei der ersten Veröffentlichung stimmen. Ändern sich relevante Angaben, sollte die Anbieterkennzeichnung zeitnah angepasst werden.

Kontrollieren Sie Ihr Impressum insbesondere bei:

  • einem Umzug oder einer neuen Geschäftsanschrift
  • einer neuen E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder anderen Kontaktmöglichkeit
  • einer Änderung des Unternehmensnamens oder der Rechtsform
  • einem Wechsel der Geschäftsführung, des Vorstands oder anderer Vertretungsberechtigter
  • einer Eintragung oder Änderung im Handels-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister
  • einer neu erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • der Aufnahme einer erlaubnispflichtigen oder reglementierten Tätigkeit
  • einer Änderung der zuständigen Aufsichtsbehörde oder Kammer
  • neuen journalistisch-redaktionellen Inhalten
  • einer geänderten Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren
  • einem Relaunch, Domainwechsel oder Wechsel des Content-Management-Systems
  • relevanten gesetzlichen Änderungen

Zusätzlich ist eine regelmäßige inhaltliche Kontrolle sinnvoll, beispielsweise einmal pro Jahr. Ein eingeblendetes Aktualisierungsdatum allein genügt nicht. Entscheidend ist, dass die Daten und die zugrunde gelegten Anforderungen tatsächlich überprüft wurden.

Impressum-Schnellcheck vor der Veröffentlichung

  • Ist der rechtlich verantwortliche Anbieter eindeutig benannt?
  • Stimmen Unternehmensbezeichnung und Rechtsform mit offiziellen Unterlagen überein?
  • Ist eine ladungsfähige Anschrift angegeben?
  • Sind E-Mail-Adresse und weitere Kontaktmöglichkeit aktuell?
  • Stimmen Vertretungsberechtigte, Registerstelle und Registernummer?
  • Sind vorhandene Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummern berücksichtigt?
  • Wurden berufs- und aufsichtsrechtliche Zusatzangaben geprüft?
  • Ist bei redaktionellen Angeboten eine verantwortliche Person erforderlich?
  • Passt der Hinweis zur Verbraucherschlichtung zur tatsächlichen Situation?
  • Ist das Impressum auf Desktop und Smartphone jederzeit leicht erreichbar?

Häufige Fragen zum Impressum Generator

Ist der Impressum Generator kostenlos?

Ja. Der Impressum Generator kann kostenlos und ohne Registrierung genutzt werden. Das Ergebnis lässt sich als HTML oder Klartext kopieren und anschließend auf der eigenen Website einfügen.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Eingaben werden für die Erstellung des Textes lokal in Ihrem Browser verarbeitet und nicht von Melonlabs gespeichert. Beim Verlassen oder Zurücksetzen der Seite sollten Sie das Ergebnis zuvor kopieren oder herunterladen.

Ist das generierte Impressum automatisch rechtssicher?

Der Generator erstellt anhand Ihrer Auswahl und Eingaben einen strukturierten Text. Eine pauschale Garantie vollständiger Rechtssicherheit ist nicht möglich, weil Branche, Unternehmensstruktur, Tätigkeit und konkrete Ausgestaltung eines Angebots zusätzliche Pflichten auslösen können. In komplexen oder unklaren Fällen empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Prüfung.

Kann ich das Impressum für WordPress oder Shopify verwenden?

Ja. Das Ergebnis kann in WordPress, Shopify, anderen Content-Management-Systemen, Website-Baukästen oder individuell entwickelten Websites eingefügt werden. Legen Sie dafür eine eigene Seite mit dem Titel „Impressum“ an und verlinken Sie diese dauerhaft, beispielsweise im Footer.

Benötige ich für jede Website ein eigenes Impressum?

Jedes Online-Angebot muss die für seinen Anbieter und seinen Inhalt zutreffenden Angaben leicht erreichbar bereitstellen. Betreiben Sie mehrere Websites mit identischem Anbieter, kann eine zentrale Impressumsseite geeignet sein, sofern sie von jedem Angebot eindeutig als Impressum verlinkt wird und die Angaben für alle verlinkenden Angebote passen. Bei unterschiedlichen Betreibern oder Tätigkeiten sind getrennte beziehungsweise angepasste Angaben erforderlich.

Ist eine Telefonnummer im Impressum Pflicht?

§ 5 DDG nennt ausdrücklich die E-Mail-Adresse und verlangt außerdem Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Eine Telefonnummer wird nicht für jeden Fall ausdrücklich vorgeschrieben. Ob die vorhandenen Kontaktmöglichkeiten genügen, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.

Kann ich ein Postfach als Anschrift verwenden?

Ein Postfach reicht grundsätzlich nicht als ladungsfähige Anschrift aus. Erforderlich ist eine physische Adresse, unter der der Anbieter rechtlich erreichbar ist.

Muss meine Umsatzsteuer-ID ins Impressum?

Wenn Ihnen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach den in § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG genannten Voraussetzungen erteilt wurde, ist sie anzugeben. Die normale Steuernummer ist davon zu unterscheiden und sollte nicht veröffentlicht werden.

Muss ich noch auf die frühere EU-Streitbeilegungsplattform verlinken?

Nein. Die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung wurde 2025 eingestellt. Die davon unabhängigen Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung nach §§ 36 und 37 VSBG müssen jedoch weiterhin gesondert geprüft werden.

Redaktionelle Grundlage und offizielle Quellen

Melonlabs entwickelt Websites und digitale Werkzeuge für Selbstständige und Unternehmen. Dieser Ratgeber verbindet praktische Erfahrung bei der technischen Umsetzung von Unternehmenswebsites mit öffentlich zugänglichen Rechtsquellen. Die Inhalte werden allgemeinverständlich aufbereitet und bei erkannten gesetzlichen oder technischen Änderungen überarbeitet.

Verwendete Rechtsquellen

Hinweis zur Quellenlage: Der Medienstaatsvertrag ist ein Staatsvertrag der Bundesländer und wird deshalb nicht wie ein Bundesgesetz auf „Gesetze im Internet“ bereitgestellt. Die verlinkte Fassung der Medienanstalten dokumentiert den aktuellen Stand; ergänzend führt der Link zu § 18 in einer amtlichen Landesrechtsdatenbank.

Rechtlicher Hinweis

Die bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Der Generator erstellt das Ergebnis ausschließlich auf Grundlage Ihrer Auswahl und Eingaben. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität Ihrer Angaben sind Sie selbst verantwortlich. Bei besonderen Unternehmensformen, reglementierten Berufen, internationalen Angeboten oder rechtlichen Unsicherheiten sollten Sie qualifizierten Rechtsrat einholen.

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